Darum sind Bilder von Pixabay und Co. nicht abmahnsicher!

Pixabay und Abmahnungen - Eine EinschätzungIn Foren und Blogs wird immer wieder bei der Frage nach kostenlosen Bilder, bei denen man zusätzlich nicht auf Lizenzbedingungen achten muss (wie beispielsweise die Nennung des Urhebers) auf das Portal Pixabay hingewiesen. Dies ist eine Fotoplattform mit ausschließlich gemeinfreien Bildern, also alles Bilder, an denen die Urheber ihre Rechte daran abgegeben haben. Ohne Rechte, auch keine Abmahnung – sind alle Bilder auf Pixabay also abmahnsicher? Leider nicht, warum das so ist erfahrt ihr nachfolgend.

Inhalt

Was ist Pixabay

Pixabay (http://pixabay.com/) ist erst einmal eine Fotoplattform, wie viele andere auch. Nutzer können Bilder kostenlos hochladen und andere Nutzer wiederum können diese Bilder kostenlos herunterladen und nutzen. Das Besondere an Pixabay ist aber nun, dass alle dort hochgeladene Bilder unter der „CC0 Public Domain“-Lizenz veröffentlicht werden, bei denen der Urheber des Bilds sämtliche Urheber- und verwandten Rechte an dem Bild abtritt dieses unter einer bedingungslose Lizenz veröffentlicht. Damit steht einer kostenlosen Nutzung in geänderter/nicht geänderter Form für kommerzielle/nicht-kommerzielle Projekte nichts mehr im Weg.

Doch unter bestimmten Umständen, kann die Nutzung eines Pixabay-Bildes einen teuer zu stehen kommen. Abmahnungen sind nämlich dennoch nicht ausgeschlossen. Warum das Verwenden der Bilder nicht gefahrlos ist, möchte ich euch folgend vorstellen.

Falls Betrüger die Plattform entern, drohen Abmahnungen

Abmahner lassen sich immer neue Methoden einfallen, um ahnungslose Internet-Nutzer das Geld aus den Taschen zu ziehen. Im Falle von Pixabay wäre es beispielsweise denkbar, dass ein Abmahner oder ein Komplitze, urheberrechtlich geschützte Bilder des Abmahners auf Pixabay hochladen und warten, bis Nutzer diese Bilder auf ihre Websites stellen. Haben dies eine gewisse Anzahl an Nutzern gemacht, kommt der Abmahner und mahnt alle diese Nutzer ab, mit dem Hinweis, er hätte nie die Bilder zur freien Verfügung gestellt und dementsprechend auch keine kostenlose Nutzungslizenz erteilt. Da jeder anonym kostenlos Bilder hochladen kann, wäre dies ja durchaus denkbar. Wer sich nun aber darauf berufen möchte, dass alle Bilder auf Pixabay unter der CC0 Public Domain-Lizenz veröffentlicht wurde und man darauf vertraut hat, dass dies auch bei den verwendeten Bildern der Fall war, der wird mit dem deutschen Urheberrecht konfrontiert werden. Dieses kennt nämlich keinen gutgläubigen Erwerb. Es ist also nicht möglich ein Nutzungsrecht von einem Nichtberechtigten zu erwerben und dementsprechend kann man sich auch nicht auf das „angenommene“ Nutzungsrecht berufen. Mehr dazu hier: http://www.lo-recht.de/368886.php
Der Abmahner wäre also in diesem Fall im „Recht“, der Nachweis das alles nur ein abgekartertes Spiel war und es sich hier um Betrug handelt, dürfte schwer bis unmöglich fallen.

Ich persönlich halte solch ein Szenario nicht für undenkbar. Es ist ja kein Geheimnis, dass sich auf Fotoplattformen vermehrt Abmahner herumtreiben, wie beispielsweise schon viele Pixelio-Nutzer schmerzlich feststellen mussten. Selbst bei kostenpflichtigen Fotoplattformen ist man nicht vor Abmahner gefeit, da auch hier Lizenzverstöße gnadenlos abgemahnt werden. Das in diesem Bereich auch viel kriminelle Energie steckt, zeigte erst jüngst der Red-Tube Fall.

Im übrigens muss aber nicht immer kriminelle Energie für eine mögliche Abmahnung vorhanden sein, es können auch Rechte von Dritten anderweitig verletzt werden, worauf ich nachfolgend eingehen möchte.

Besondere Vorsicht bei Bildern mit Personen

Besondere Vorsicht ist bei Bildern geboten, auf denen Personen zu sehen sind. An solchen Bildern hat nämlich nicht nur der Fotograf Rechte, sondern auch die abgebildeten Personen. Nur weil der Urheber des Bildes seine Recht aufgibt, macht das aber nicht auch automatische die abgebildete Person mit ihren Persönlichkeitsrechten. Diese Problematik wird normaleweise in einem schriftlichen Modelvertrag festgehalten, in dem steht, wie der Fotograf, bzw. ein Dritter, das Bild nutzen darf oder nicht.

Nur werden viele der (Amateur)-Fotografen von Pixabay wahrscheinlich gar keinen Modelvertrag abgeschlossen, oder diesen Pixabay nicht weitergeleitet haben. Abgebildete Personen könnten deshalb gar nicht einverstanden sein, dass ihr Bild im Internet verbreitet wird und könnten deshalb dagegen vorgehen. Pixabay ist sich dieser Problematik übrigens bewusst und weißt in den Nutzungsbedingungen darauf hin:

Da Pixabay nicht für jede identifizierbare Person auf hochgeladenen Bildern einen schriftlichen Modelvertrag einfordert, können wir nicht dafür Garantieren, dass die Bilder für jede beliebige Anwendung eingesetzt werden dürfen. Sofern ein Modelvertrag für ein Bild vorliegt, übernehmen wir keine Haftung für dessen Gesetzmäßigkeit und Gültigkeit.“

Im Zweifel würde ich also vor der Nutzung noch einmal beim Uploader des Bildes nachfragen oder die Nutzung unterlassen.

Problematisch können übrigens auch Bilder sein, auf denen Logos, Marken oder bestimmte geschützte Objekte (siehe beispielsweise Abmahnung wegen Bild von Schloss Sanssouci) zu sehen sind. Auch hier können Dritte Rechte geltend machen, von denen der Fotograf vielleicht nicht einmal wusste, zahlen muss aber dann dennoch der Nutzer.

Unterschiedliches nationales Recht

Auch wenn Pixabay ein deutsches Projekt ist und von zwei Deutschen ins Leben gerufen wurde, hat die Plattform dennoch eine internationale Ausrichtung. Nutzer aus aller Welt laden Bilder hoch und nutzen diese. Dies bringt weitere Unsicherheiten mit sich. Erlischt z.B. in einem Land das Urheberrecht, bedeutet das nicht automatische, dass das Bild dann auch uneingeschränkt in einem anderen Land verwendet werden darf. Hier spielen beispielsweise unterschiedlich lange Schutzfristen eine entscheidende Rolle. Welches Recht aber nun wie angewandt wird, darüber entscheiden unter anderem internationale Vereinbarungen und die sich daraus ableitenden nationalen Rechte.

Auch wenn ich hier die Gefahr einer Abmahnung für sehr gering halte, ist es dennoch ein Punkt den man nicht unbeachtet lassen sollte.

Wie groß ist die Gefahr wirklich?

Momentan würde ich die Gefahr einer Abmahnung durch die Nutzung eines Pixabay-Bildes eher niedrig einstufen. Einschläge Abmahner sind wohl zum Glück noch nicht auf die Plattform aufmerksam geworden. Hinzu kommt, dass die Betreiber nach eigenen Angaben rudimentär prüfen, ob beim Upload des Bildes Rechte Dritter Verletzt sein könnten. Mir persönlich ist zudem bisher kein Fall bekannt, bei dem ein Pixabay-Nutzer eine Abmahnung erhalten hat. Zudem kann man sicher sein, dass sobald es einen ersten Fall gibt, dieser relativ schnell im Netz herumgereicht wird, sodass man entsprechend reagieren kann. Nur möchte man natürlich nie der Erste sein 😉

Generell wollte ich mit dem Beitrag zeigen, dass man auch bei der Nutzung von Bildern von Pixabay und anderen ähnlichen Plattformen nicht 100% vor einer Abmahnung sicher ist. Auch hier sollte man deshalb mit Bedacht die Materialien verwenden und lieber einmal zu viel als zu wenig, beim Uploader bzgl. der Verwendung des Bildes nachfragen.

21 Gedanken zu „Darum sind Bilder von Pixabay und Co. nicht abmahnsicher!“

  1. Mir stellt sich die Frage wenn ich von Pixabay
    – ein Bild herunterlade
    – Die komplette HTML Seite, auf der das Bild, der Autor, die Lizenz etc. angegeben ist mit Datum bei mir ablege
    – Ich den Autor kontaktiere und nochmals um freie Nutzung Frage und diese Mail ebenfalls mit in den Ordner lege

    => Sehen Sie dann noch immer eine Gefahr der Abmahnung?

    Viele Grüße

    Antworten
  2. Hey Micha,

    ich bin kein Anwalt und kann dir deshalb auch keine Rechtsberatung geben. Prinzipiell bin ich aber der Meinung, dass du durch dein Vorgehen, die Gefahr abgemahnt zu werden deutlich minimierst, ganz ausschließen wird man es aber nie können. Alleine schon weil der Fotograf gegen Rechte verstoßen kann, die er vielleicht selbst nicht einmal kennt. Dann gibt es zwar nicht unbedingt eine Abmahnung, rechtlicher Ärger kann dennoch drohen.

    Generell möchte ich mit dem Artikel aber auch keine Panik schüren. Wie schon gesagt, momentan gehe ich nicht von einer allzu großen Gefahr einer Abmahnwelle von Pixabay-Bildern aus, wollte aber einfach nur noch einmal sensibilisieren, das man auch hier mit etwas bedacht rangehen sollte.

    Beste Grüße
    Christian

    Antworten
  3. „… bei denen der Urheber des Bilds sämtliche Urheber- und verwandten Rechte an dem Bild abtritt…“

    Ich dachte Urheberrechte lassen sich nicht abtreten, da der Urheber immer bleit. Habe ich da etwas falsch verstanden?

    Beste Grüße

    Antworten
  4. Hey F,
    da hast du tatsächlich recht und es zeigt auch, dass ich eben kein Jurist bin. Streng genommen wird dir in Deutschland nur eine entsprechende Lizenz vom Urheber erteilt, er selbst bleibt natürlich der Urheber.

    Den von dir zitierten Satz habe ich übrigens von der Pixabay FAQ-Seite übernommen: https://pixabay.com/de/service/terms/#usage sodass es selbst Pixabay nicht so genau nimmt. Allerdings muss man sagen, dass Deutschland hier sehr spezielle Regel hat, weshalb die hier verwendete Creative Commons CC0 anders als in anderen Ländern ausgelegt wird. In der deutschen Wikipedia findest du unter https://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons#CC0 auch einen entsprechenden Hinweis:

    „CC0 (gesprochen cc zero) vereinigt in sich zwei rechtliche Werkzeuge, eine Verzichtserklärung und eine bedingungslose Lizenz. Die bedingungslose Lizenz fungiert als Rückfallposition (englisch „fallback license“) für den Fall, dass die vorrangige Verzichtserklärung nach dem jeweils geltenden Recht nicht voll wirksam ist. Mit der Verzichtserklärung wird der Verzicht auf sämtliche Schutzrechte erklärt. Dadurch soll das jeweilige Werk durch den Urheber bzw. Rechteinhaber aktiv in die Gemeinfreiheit überführt werden (englisch „voluntary public domain“).[31] Wenn diese Überführung rechtlich nicht möglich ist – wie beispielsweise in Deutschland – stellt die in CC0 enthaltene „Fallback License“ gewissermaßen eine Creative-Commons-Lizenz ohne die sonst üblichen Lizenzbedingungen (BY, SA, ND, NC, siehe oben) dar.

    Um es kurz zu sagen, ja du hast recht, juristisch ist das nicht sauber formuliert.

    Besten Gruß
    Christian

    Antworten
  5. Hallo,

    wie würdest Du, falls Du die Bildquelle nennen möchtest diese unten auf der Seite reinstellen?

    Foto1: Bild von Autor, pixabay.com (CC0 1.0)
    oder z.B.
    Foto1: pixabay.com, Bild von Autor, (CC0 1.0)
    ?
    Das © passt ja hier nicht oder?

    Grüße,

    Hans

    Antworten
  6. Hey Hans,
    prinzipiell ist es egal wie du machst, hinzu kommt, dass du das ja eigentlich gar nicht brauchst. Auch das © ist im Prinzip überflüssig und in Deutschland nicht nötig, macht aber eben noch einmal auf einem Blick deutlich, dass es nachfolgend der Urheber genannt wird.
    Lange Rede, kurzer Sinn: Mach es so wie es dir am besten gefällt 😉

    Beste Grüße
    Christian

    Antworten
  7. Leider ist obiger Fall passiert. Wie andere auch habe ich ein Bild von pixabay auf meine Homepage gestellt und dafür eine Abmahnung bekommen. Ich war dabei nicht die einzige. Das Bild wurde laut Pixabay „illegal“ hochgeladen und der Fotograf ging den juristischen Weg. Einige haben direkt einige Tausend Euro bezahlt. Ich selbst und andere lassen es auf eine Klage ankommen. Wir werden sehen.

    Antworten
    • Dieser Fall ist mir unbekannt. Könntest Du mir auf de Sprünge helfen? Ich mit Mitgründer von Pixabay und möchte so etwas gerne aufklären oder näher darauf eingehen. Erstaunlicherweise stellt sich in solchen Fällen fast ausschließlich heraus, dass das Bild nicht von Pixabay, sondern von Pixelio bezogen wurde – oder einer anderen Quelle.

      VG Simon Steinberger

      Antworten
  8. Ich habe eine Frage zu pixabay und Co……

    Ist die rein private Nutzung dieser Fotos unbedenklich oder wäre auch hier eine Abmahnung möglich?

    Antworten
    • Hallo Ines,
      ich bin wie gesagt kein Rechtsanwalt, aber auch wenn du ein Bild rein privat auf deiner Homepage benutzt und damit anderen frei zugänglich machst, könntest du abgemaht werden.

      Beste Grüße
      Christian

      Antworten
  9. Auf meinem Nachrichtenportal (www.nachrichten-oberpfalz.de) verwende ich viele Bilder von Pixabay. Nun erhielt ich eine Abmahnung einer österreichischen Firma, die angeblich REUTERS vertritt. Ich hätte ein Bild verwendet, bei dem REUTERS das Urheberrecht hat.
    Ich habe der Abmahnfirma (PicRights Austria GmbH) den Link zum Pixabay-Download sowie Screenshots von anderen Portalen, die dieses Bild ebenfalls verwendet haben, per eMail zukommen lassen.
    Als Antwort erhielt ich nur, dass sie weiterhin auf der Forderung bestehen, da Pixabay eine Haftung für solche Fälle in den eigenen AGB ausschließt und der Endnutzer daher verantwortlich ist, die Urheberschaft zu überprüfen.
    Sollte dem wirklich so sein, ist Pixabay für mich gestorben, man kann sich damit sein finanzielles Grab schaufeln.

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