Nach Urteil: Gibt es nun endlich Google-Support!?

google-deutschlandGoogle hat in Deutschland momentan keinen leichten Stand. Obwohl man bei einem Marktanteil von über 90% von einer Monopolstellung in der Websuche sprechen kann, begegnen immer mehr Deutsche dem amerikanischen Konzern mit Skepsis. Auch juristisch musste Google nach der schmerzlichen Niederlage bei der Frage auf das Recht auf Vergessenwerden nun eine weitere Schlappe einstecken.

Das Landesgericht Berlin hat nämlich nun entschieden, wer eine Supportanfrage an die E-Mail-Adresse „support-de@google.com“ schreibt, der darf auch eine Beantwortung dieser Mail erwarten. Bisher bekam man, wie das bei Google ja zumeist üblich ist, lediglich eine standardisierte und vor allem automatisierte Rück-Mail mit dem Inhalt, das „Antworten auf diese E-Mail sind aus technischen Gründen nicht möglich“ sind und dem Hinweis auf bereit gestellte E-Mail-Formulare. Diesem Treiben hat das Landesgericht Berlin nun erst einmal vorläufig gestoppt. Grund für die Entscheidung ist die Tatsache, dass die besagte Mail-Adresse im Impressum von Google DE auftaucht und somit den Anforderungen des Paragraphen 5, Absatz 1 des Telemediengesetzes (TMG) entsprechen muss. Dies ist aber nicht der Fall, schließlich steht im entsprechenden Paragraphen, dass Angaben gefordert werden, „die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post“. In der jetzigen Ausführung verhindere Google aber die Kontaktaufnahme per E-Mail. Für einen Verstoß gegen das Urteil, könnten je weitere dieser unzulässigen Standardmails ein Ordnungsgeld in Höhe von bis 250.000 Euro auf Google zukommen, ersatzweise auch Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken am Vorstand von Google. Geklagt hatte übrigens die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Das liest sich oberflächlich betrachtete erst einmal sehr gut, wird Google doch damit gezwungen endlich auf die Nutzeranfragen zu Antworten. Jeder der schon einmal mit Google in Kontakt treten wollte könnte nun einen Luftsprung machen. Aber halt, ganz so einfach ist es leider nicht. Das Gericht prangert nämlich lediglich die aktuelle Praxis an, legt aber Google nicht generell auf, dass Mitarbeiter jede einzelne eingehende E-Mail bearbeiten müssen. Viel mehr darf nicht schon vornherein feststehen, dass keine einzige E-Mail gelesen und bearbeitet wird. Wie Google nun mit den eingehenden E-Mails umgehen muss und welche herausgefiltert und evtl. auch bearbeitet werden, das ließ das Gericht offen.

„Es geht nicht um eine Prüfpflicht, sondern darum, dass über die im Impressum genannte E-Mail-Adresse Kommunikation stattfinden kann. Wenn von vorneherein klar ist, dass eingehende E-Mails nicht gelesen werden, kann nicht von Kommunikation gesprochen werden.“

Das Urteil auf Unterlassung ist bisher noch nicht rechtskräftig, ob Google das Urteil anfechten wird, ist nicht bekannt.

Wer nach dem Urteil nun also hofft, endlich von Google erhört zu werden, der wird wahrscheinlich eine Enttäuschung erleben. Ich rechne nicht damit, dass sich diesbezüglich groß etwas ändern wird.

Das vollständige Urteil gibt es hier zum Nachlesen.

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